Sofern ein Kommanditist unentgeltlich einen Teil seiner Beteiligung an der KG überträgt, geht der verrechenbare Verlust anteilig auf den Übernehmer über, wenn diesem auch das durch die Beteiligung vermittelte Gewinnbezugsrecht übertragen wird.
Der BFH bestätigt mit Urteil vom 01.03.2018 den Verlustübergang nur bei zeitgleicher Übertragung des Gewinnbezugsrechts.
BFH-Urteil vom 01.03.2018 IV R 16/15
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