Nach dem BFH Urteil vom 05.06.2024 fließen einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer Einnahmen aus Tantiemen gegen die Kapitalgesellschaft bereits bei Fälligkeit zu. Fällig wird der Tantiemeanspruch in der Regel mit der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern die Vertragsparteien nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälligkeit im Anstellungsvertrag vereinbart haben.
Jul
17
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