Der BFH hat mit Urteil vom 26.04.2018 entschieden, dass bei einer zeitlich abwechselnden Nutzung desselben Gebäudes zu steuerfreien oder steuerpflichtigen Zwecken die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach den Nutzungszeiten zu einem präzisen wirtschaftlichen Umsatzschlüssel führen.
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