Das Bundeskabinett hat am 13. März 2024 den Entwurf eines vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie beschlossen. Der Gesetzesentwurf ändert eine Vielzahl von Gesetzen. Das Gros der Entlastungen betrifft dabei insbesondere die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht, welche einheitlich auf 8 Jahre verkürzt werden. Außerdem soll eine zentrale Vollmachtsdatenbank der Steuerberater für Vollmachten im Bereich der Sozialen Sicherung (Generalvollmachten) eingerichtet werden. Zudem soll für deutsche Staatsangehörige in Zukunft keine Hotelmeldepflicht mehr bestehen. Ebenfalls sollen Schriftformerfordernisse im Zivilrecht zu Textformerfordernissen herabgestuft werden.
Apr
11
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