Der Bundestag hatte das vierte Bürokratieentlastungsgesetz am 26.09.2024 verabschiedet, am 18.10.2024 hat der Bundesrat seine Zustimmung erteilt, dieses wurde nun am 29.10.2024 im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht. Das Gesetz tritt in weiten Teilen am 01.01.2025 in Kraft. Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz sieht u.a. eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von Buchungsbelegen von 10 auf 8 Jahre vor. Dazu wurden § 257 Abs. 4 HGB sowie die entsprechenden Vorschriften in der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz geändert bzw. neu gefasst.
Zu beachten: Diese Neuregelung ist für alle Unterlagen anzuwenden, deren Aufbewahrungsfrist einen Tag vor Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht abgelaufen ist. Dies ist somit der 01.01.2025.
Für die Berechnung der steuerbilanziellen Aufbewahrungsrückstellung wurde bisher ein Faktor von 5,5 berücksichtigt, bei einer Aufbewahrungspflicht von 8 Jahren beträgt dieser Faktor nun 4,5.
Die Verkürzung auf eine 8jährige Aufbewahrungspflicht gilt allerdings nicht für Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse. Diese sind unverändert 10 Jahre aufzubewahren.
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