Bei Unternehmensverkäufen wird häufig neben einem fixen Mindestkaufpreis auch eine zukünftig fällig werdende variable Kaufpreiskomponente vereinbart. Durch diese sogenannte Earn-Out-Klausel wird ein Teil des Kaufpreises variabel ausgestaltet und wirtschaftlich an die künftige Entwicklung des veräußerten Unternehmens geknüpft.
Im Einzelfall ist zu prüfen, ob die variable Kaufpreiskomponente gewinn- oder umsatzabhängig und somit als nachträgliche Einkünfte zu versteuern ist, ob ein rückwirkendes Ereignis vorliegt welches auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurück wirkt oder ob es sich um eine Earn-Out-Klausel handelt, bei der das Entstehen der sich hieraus ergebenden variablen Kaufpreiskomponente sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ungewiss ist und somit zwingend erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahme zu versteuern ist.
Der BFH hat hierzu in seinem Urteil Stellung genommen betreffend die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils; die Grundsätze dieses Urteils vom 09.11.2023 sind jedoch auch für einschlägige Fälle der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften entsprechend anzuwenden.
Finanzministerium Schleswig-Holstein, Erlass vom 20.08.2024
Comments are closed.