Bei der Frage, ob die Vermietung einer Sportanlage eine steuerfreie Grundstücksvermietung im Sinne des § 4 Nr. 12 UStG darstellt, kommt die vertraglich vereinbarte Vermietungsdauer eine entscheidende Bedeutung zu. Danach spricht sowohl ein auf nur ein Jahr begrenztes als auch ein jederzeit kündbares Mietverhältnis gegen eine steuerfreie Grundstücksvermietung, deren wesentliches Kennzeichen die Dauerhaftigkeit darstellt.
Gegen eine steuerfreie Grundstücksvermietung und für eine steuerpflichtig sonstige Leistung eigener Art spricht bei der Vermietung von Sportanlagen zudem, wenn neben der bloßen Grundstücksvermietung weitere Leistungen (z.B. vergünstigte Saunanutzung) vereinbart sind.
Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 08.11.2017
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