Bei der Vermietung eines Objekts mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm besteht eine Ausnahme von der typisierten Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit, die Anlass zu deren Überprüfung mittels einer Totalüberschussprognose gibt. Die Typisierung, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Einnahmen-Überschuss zu erwirtschaften, auch wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben, bezieht sich auf Wohnungen, die üblicherweise zur ortsüblichen Marktmiete vermietet werden. Ist bei einem aufwendig gestalteten oder ausgestatteten Mietobjekt die Marktmiete aber keine angemessene Gegenleistung, so fehlt die Grundlage für die typisierende Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht. Es liegt ein Ausnahmefall vor, der für eine private Veranlassung und indiziell gegen das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht spricht. Dabei ist eine aufwendig gestaltete oder ausgestattete Wohnung unter anderem dann anzunehmen, wenn das Objekt eine Wohnfläche von mehr als 250 qm aufweist.
BFH vom 20. Juni 2023
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