Die Vermietung von Wohnungen führt grundsätzlich zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Es können jedoch auch gewerbliche Einkünfte vorliegen, wenn die Wohnungen auf bestimmte Zielgruppen, wie z.B. Studenten, Berufsanfänger, Pendler zugeschnitten sind und Zusatzleistungen wie z.B. der Verkauf von Einrichtungsgegenstände, Kochgeschirr, Vorhalten von Getränken und Snackautomaten, Brötchendienst und hotelähnlicher Service wie z.B. Zimmerreinigung angeboten wird.
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