Bei einer Vermietung eines Homeoffices an den Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke ist im Einzelfall zu prüfen, ob auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen ist.
BFH-Urteil vom 17.04.2018
Comments are closed.