Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hat am 21.09.2023 keine Mehrheit im Bundestag gefunden. Ein entsprechender Entwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes wurde abgelehnt. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz entfällt somit ab 01.01.2024.
Jan
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