In der gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und des Bundesministeriums für Finanzen vom 09.06.2021 wurde erklärt, dass die Überbrückungshilfen bis 30. September 2021 verlängert werden. Diese Verlängerung der Überbrückungshilfe III wird mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe III Plus umgesetzt, ist jedoch weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III. Unverändert antragsberechtigt sind auch mit der Überbrückungshilfe III Plus nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent.
Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus ist jedoch:
Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe (Restart-Prämie) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent.
Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu € 20.000 pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit.
Die Neustarthilfe für Soloselbständige wird verlängert und erhöht sich von bis zu € 1.250 pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu € 1.500 pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021.
Comments are closed.