Das BMF hat mit Schreiben vom 23.04.2020 entschieden, dass die Fristen zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag verlängert werden können. Voraussetzung ist jedoch, dass die Lohnbuchhaltung nachweislich unverschuldet daran gehindert ist, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln. Die Fristverlängerung darf maximal 2 Monate betragen.
Mai
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