Der Zweite Senat des BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 in der Fassung des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom 10.12.2019 zurückgewiesen (BVerfG, Urteil vom 26.03.2025)
Mit der Beschwerde sollte die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages erwirkt werden. Nach Auffassung des BVerfG besteht eine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Aufhebung des Solidaritätszuschlages nicht.
Comments are closed.