Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass bei der Ermittlung der Entgeltlichkeitsquote der Wohnungsvermietung an Angehörige die Kaltmiete um einen Möblierungszuschlag für die Einbauküche und die Nutzungsmöglichkeit von Waschmaschine und Trockner in Höhe der monatlichen AfA zuzüglich eines Gewinnaufschlags von 4 % zu erhöhen ist, soweit dies nicht bereits in den Ausstattungsmerkmalen des Mietspiegels berücksichtigt ist.
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