Der BFH hat in seinem Urteil vom 26.09.2023 entschieden, dass die Veräußerung eines abgetrennten unbebauten (Garten-) Grundstücks nicht wegen einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken von der Einkommensteuer befreit ist.
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Der BFH hat in seinem Urteil vom 26.09.2023 entschieden, dass die Veräußerung eines abgetrennten unbebauten (Garten-) Grundstücks nicht wegen einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken von der Einkommensteuer befreit ist.
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