Am 24.05.2019 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf zur Umsetzung der bis zum 10.01.2020 umzusetzenden 5. EU-Geldwäscherichtlinie veröffentlicht und den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Der Entwurf enthält insbesondere eine Erweiterung des Kreises der Einsichtsberechtigten in das Transparenzregister, d.h. künftig dürfen alle Mitglieder der Öffentlichkeit unabhängig von einem besonderen Interesse das Transparenzregister einsehen.
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