Werden Leistungen eines Gesundheitszentrums unabhängig von einem medizinisch diagnostizierten Krankheitsbild erbracht, fehlt diesen eine therapeutische Zweckbestimmung, so dass es sich nicht um steuerbare Krankenhausbehandlungen oder ärztliche Heimbehandlungen handelt.
BFH-Beschluss vom 11.01.2019
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