Der BFH hat mit Urteil vom 23.09.2020 entschieden, dass der Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung auch für nachfolgende Besteuerungszeiträume gilt, bis er vom Steuerpflichtigen widerrufen wird. Das Überschreiten der Umsatzgrenze ist weder ein Widerruf des Verzichts noch erledigt es die Verzichtserklärung in sonstiger Weise.
Jan
13
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