Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG neu gefasst. Kernpunkt der Neuregelung wird die obligatorische Verwendung einer elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (sogenannte B2B-Umsätze). Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Ausnahmen gibt es für Rechnungen über Leistungen, die nach § 4 Nr. 8-29 UStG steuerfrei gestellt sind, sowie Kleinbeträge bis 250 EUR.
Bis zum 31.12.2026 gibt es eine Übergangsregelung für vor dem 01.01.2027 ausgeführte Umsätze.
Für Unternehmer mit einem Jahresumsatz von nicht mehr als 800.000 EUR ist diese Regelung bis zum 31.12.2027 verlängert.
Allerdings müssen alle Unternehmer 2025 E-Rechnungen empfangen können.
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