Bei der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Vermietung von Wohnungen die Grenze der Vermögensverwaltung zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb überschreitet, kommt es nicht in erster Linie auf die Anzahl der vermieteten Wohnungen, sondern auf die über die Wohnungsvermietung hinaus erbrachten zusätzlichen Sonderleistungen an.
Finanzgericht Münster vom 29.04.2020
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