Nach Auffassung des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt sind auch solche Teile einer Handwerkerleistung, die in der Werkstatt der Handwerkers ausgeführt werden, als Handwerkerleistung in einem Haushalt (räumlich funktionaler Zusammenhang) gemäß § 35a EStG zu berücksichtigen (z.B. Anfertigung, Lieferung und Montage einer Tür). In der Rechtsprechung ist diese Frage derzeit noch sehr umstritten. Für diesen Fall wurde Revision beim BFH eingelegt.
Aktenzeichen BFH: VI R 7/18
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