Durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wurde eine Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen in § 35c EStG eingefügt. Die neue Ermäßigungsnorm lehnt sich in ihrer Struktur an die Steuerermäßigung des § 35a EStG an, die haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen begünstigt. § 35c EStG gilt für energetische Maßnahmen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude.
Mai
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