Mit einem aktuellen Schreiben des BMF (vom 07.11.2023) wird die Randziffer 8 des BMF-Schreibens vom 15.08.2023 dahingehend geändert, dass auch Fahrten in bestimmten Fernzügen zu Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr im Sinne des § 3 Nr. 15 EStG zählen, wenn eine Fahrtberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr auch die Nutzung bestimmter Fernzüge freigibt. Hierunter fällt insbesondere die Freigabe des Deutschlandtickets für bestimmte IC/ICE-Verbindungen.
Jan
16
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