Der vom Finanzgericht München in seinem Urteil vom 21.07.2021 entschiedene Sachverhalt betraf einen Fall, in dem ein Miterbe entgeltlich einen Erbanteil eines anderen Miterben erwirbt und damit mehr erlangt, als der Wert seines Erbteils ausmacht. In diesem Falle sieht das Finanzgericht Anschaffungskosten für diesen Mehrbetrag, sodass bei einer Veräußerung der Immobilie innerhalb von 10 Jahren dieser Wert (der über seinen Erbteil hinausgeht) steuerpflichtig nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist, sofern bei der Veräußerung ein Gewinn entsteht.
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