Arbeitsvertraglich vereinbarte Sonn- und Feiertagszuschläge sind nach Ansicht des BAG grundsätzlich Mindestlohnwirksam und nicht zusätzlich zum gesetzlichen Mindestlohn geschuldet.
BAG-Urteil vom 24.05.2017
Arbeitsvertraglich vereinbarte Sonn- und Feiertagszuschläge sind nach Ansicht des BAG grundsätzlich Mindestlohnwirksam und nicht zusätzlich zum gesetzlichen Mindestlohn geschuldet.
BAG-Urteil vom 24.05.2017
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