Kurzarbeitergeld soll weiterhin gezahlt werden, wenn 10 % der Beschäftigten eines Betriebs von Arbeitsausfall betroffen sind. Das Bundeskabinett hat beschlossen, eine entsprechende Sonderregelung um drei Monate – bis zum 30.09.2022 – zu verlängern. Der Hintergrund ist der Ukraine-Krieg. Die pandemiebedingten Sonderregelungen laufen dagegen aus.
Jul
08
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