Von der Corona-Pandemie betroffene Soloselbständige können seit dem 14.10.2021 Direktanträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen; hierauf macht das BMWi aktuell aufmerksam.
Das BMWi führt hierzu weiter aus:
- Die bis Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus ist inhaltlich unverändert zur Neustarthilfe Plus für die Monate Juli bis September 2021.
- Antragsberechtigt sind – wie auch bislang – Soloselbständige mit oder ohne Personengesellschaften sowie weitere Personengruppen, wie sogenannte kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten und unständige Beschäftigte.
- Voraussetzung ist insbesondere, dass die Selbständigkeit im Haupterwerb ausgeübt wird und dass höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigt wird.
- Auch die verlängerte Neustarthilfe Plus wird als Vorschuss ausgezahlt.
- Soloselbständige, die bereits die Neustarthilfe Plus für die Monate Juli bis September 2021 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können bis 31.12.2021 einen neuen Antrag für die Monate Oktober bis Dezember 2021 stellen.
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