Der BFH hat in einem Urteil vom 17.11.2021 entschieden, dass der Erbschaftsteuer auch Fälle unterliegen können, welche sich in der Werterhöhung von Gesellschaftsanteilen abbilden.
Im Streitfall wurden bei einer GmbH von einem Gesellschafter die Anteile eingezogen und die Abfindung, die dieser erhielt, blieb deutlich unter dem festgestellten Wert des Anteils zurück. In diesem Fall hat der BFH entschieden, dass eine Schenkungsteuer des ausscheidenden Gesellschafters im Verhältnis zum übernehmenden Gesellschafter vorkommen kann.
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