Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19.10.2018 die Änderung der Sozialversicherungs-entgeltverordnung beschlossen. Die endgültigen Sachbezugswerte 2019 stehen somit fest. Sie werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst.
Der Monatswert für Verpflegung wird ab dem 01.01.2019 auf € 251,00 angehoben. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten für ein Frühstück € 1,77 sowie für ein Mittag- oder Abendessen € 3,30 anzusetzen.
Ab dem 01.01.2019 wird der Wert für Unterkunft oder Mieten € 231,00 betragen. Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre.
Kalendertäglich beträgt der Wert ab dem 01.01.2019 € 7,70.
Die neuen Sachbezugswerte sind bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2019 maßgeblich, da die geänderte Sozialversicherungsentgeltverordnung am 01.01.2019 in Kraft tritt.
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