Der Bundesrat hat der Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zugestimmt. Diese kann daher zum 01.07.2023 in Kraft treten. Die Erhöhung beträgt 4,39 % im Westen und 5,86 % im Osten. Damit gilt künftig ein einheitlicher Rentenwert von 37,60 Euro in ganz Deutschland.
Beschluss vom 16.06.2023, Bundesrat
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