Ab 2025 gilt bundesweit ein einheitlichen Rentenrecht. Der Bundesrat hat das Gesetz am 07.07.2017 gebilligt, der Bundestag hat es am 01.06.2017 verabschiedet. Danach erfolgt die Angleichung des unterschiedlichen Rentenrechts in Ost- und Westdeutschland stufenweise über sieben Erhöhungen:
Im ersten Schritt wird der Rentenwert Ost ab dem 01.07.2018 auf 95,8 % des Westwerts angehoben, in den darauf folgenden Jahren um jeweils 0,7 % Prozent. Zum 01.07.2024 beträgt der Rentenwert Ost dann 100 Prozent des Rentenwertes West.
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