Mit Datum 30.03.2022 hat die Bundesregierung den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung beschlossen. Damit soll der Zinssatz für Nachzahlungs-/ und Erstattungszinsen nach § 233a AO rückwirkend ab dem 01.01.2019 auf 0,15 % pro Monat (= 1,8 % pro Jahr) gesenkt werden.
Das Vorhaben bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat
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