Der BFH stellt in seinem Urteil vom 16.02.2022 nochmals klar, dass eine regelmäßig wiederkehrende Ausgabe, die kurze Zeit (10 Tage) vor Beginn oder kurze Zeit (10 Tage) nach Beendigung des Kalenderjahres geleistet wird und auch fällig ist, in dem Zeitraum zu berücksichtigen ist, zu welchem sie wirtschaftlich gehört.
Jul
08
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