Am 12. Juli 2023 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf eingereicht, der natürlich noch hinsichtlich einer Umsetzung diskussionsbedürftig ist. Trotzdem sollen die wesentlichen Themen hier aufgeführt werden:
a) Es soll eine gewinnunabhängige steuerliche Investitionsprämie für begünstige Klimaschutzinvestitionen eingeführt werden. Gefördert würden danach Investitionen in neue abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie in bestehenden beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die zu nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten führen. Voraussetzung ist, dass diese in einem Energiesparkonzept oder Energiemanagementsystem enthalten sind.
b) Der steuerliche Verlustrücktrag soll auf drei Jahre verlängert werden.
c) Die Grenze für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter soll von € 800,00 auf € 1.000,00 erhöht werden.
d) Die Sofortabschreibung nach § 7g EStG soll von derzeit 20 % auf 50 % der Investitionskosten für nach dem 31. Dezember 2023 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter erhöht werden.
e) Für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung soll eine Freigrenze von € 1.000,00 ab dem 01. Januar 2024 gelten.
f) Für private Veräußerungsgeschäfte soll die Freigrenze von aktuell € 600,00 auf € 1.000,00 angehoben werden.
g) Die Abzugsgrenze für Geschenke soll von € 35,00 auf € 50,00 für die Wirtschaftsjahre angehoben werden, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen.
h) Die pauschalen Verpflegungsmehraufwendungen sollen von € 28,00 auf € 30,00 und von € 14,00 auf € 15,00 ab dem 01. Januar 2024 erhöht werden.
i) Für Betriebsveranstaltungen soll ein Freibetrag in Höhe von € 150,00 ab dem 01. Januar 2024 eingeführt werden.
j) Daneben ist geplant die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen ab dem 01. Januar 2025.
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