Der Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 ist veröffentlicht und beinhaltet folgende wesentliche Regelungen:
- Die lineare Gebäude-AfA für neue Wohngebäude soll von zwei auf drei Prozent bei Fertigstellung nach dem 31.12.2023 erhöht werden.
- Ab dem 01.01.2023 soll der Sparer-Pauschbetrag von bisher 801 EUR auf 1.000 EUR sowie bei Ehepaaren von 1.602 EUR auf 2.000 EUR erhöht werden.
- Der vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen soll auf 2023 vorgezogen werden.
- Der Ausbildungsfreibetrag von bisher 924 EUR soll ab dem 01.01.2023 auf EUR 1.200 erhöht werden.
Die Regelungen sind noch nicht in Gesetzeskraft.
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