Auch die Privatnutzung von Taxen unterfällt dem Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG.
Listenpreis für die sogenannte 1 %-Regelung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG ist nur der Preis, zu dem der Steuerpflichtige das Fahrzeug als Privatkunde erwerben könnte.
BFH-Urteil vom 08.11.2018
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