Durch das Postrechtsmodernisierungsgesetzt (PostModG) vom 15.07.2024 werden die Brieflaufzeiten verlängert. In der Folge gelten zukünftig Verwaltungsakte, die nach dem 31.12.2024 bzw. ab dem 01.01.2025 zur Post gegeben werden, elektronisch übermittelt oder elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden nicht mehr drei Tage später, sondern erst 4 Tage später als bekannt gegeben.
Beachtet werden sollte, dass die übrigen Drei-Tages-Regelungen in der AO für den Leistungszeitpunkt bei Scheckzahlungen und für die Schonfrist bei Säumniszuschlägen keine Verlängerung auf vier Tage vorgenommen wurde.
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