Der Bundesrat hat am 18. September 2020 die Verlängerung einer Ausnahmeregel für überschuldete Firmen in der Corona-Krise gebilligt, die der Bundestag am 17. September 2020 verabschiedet hatte. Damit bleibt die Pflicht zum Insolvenzantrag bis zum Jahresende ausgesetzt. Die weitere Aussetzung gilt nur für Unternehmen, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.
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