Der BFH hat mit seinem Urteil vom 10.05.2017 entschieden, dass bei beschränkt Steuerpflichtigen für den Erwerb von Todes wegen beim überlebenden Ehegatten der Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG in Höhe von € 500.000,00 unabhängig vom Anteil des erworbenen inländischen Vermögens am Gesamterwerb in voller Höhe zu gewähren ist. Betroffen hierbei sind alle Erwerbsfälle, für die die Steuer vor dem 25.06.2017 entstanden ist.
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