Über Details zur geplanten Abschaffung der Steuerklassen III und V kann die Bundesregierung derzeit noch keine Angaben machen. Laut Regierung soll aber im Faktorverfahren die Steuerbelastung anders und gerechter auf die Eheleute, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner verteilt werde. So könne anhand des jeweiligen erwirtschafteten Arbeitslohns (egal in welchem Verhältnis) die Lohnsteuer realitätsgenau unter Berücksichtigung des Splitting-Verfahrens ermittelt werden. Dazu solle das Faktorverfahren vereinfacht, weiterentwickelt und weitgehend automatisiert werden. Das Ehegatten-Splitting soll davon nicht berührt werden.
Mai
10
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