– Mindestlohn 12 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01. Oktober 2022 auf zwölf Euro brutto je Stunde. Die Mini-Job-Grenze erhöht sich auf 520 Euro. Und die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) wird auf 1.600 Euro angehoben.
– Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld
Die aktuell bestehenden Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld werden um drei Monate verlängert. Sie gelten nun bis Ende 2022. Diese Maßnahme soll den Unternehmen Planungssicherheit in einem derzeit schwierigen wirtschaftlichen Umfeld verschaffen.
Bundesregierung online, Meldung vom 29.09.2022
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