Das Bundesministerium der Finanzen hat nunmehr den Realteilungserlass überarbeitet und in seinem Schreiben vom 19.12.2018 die zuletzt ergangenen Urteile zur echten bzw. unechten Realteilung gewertet. Damit besteht nun Rechtssicherheit für die Anwendung dieser Urteile aus dem Jahr 2017 zur unechten Realteilung, so dass mit diesem Erlass die Trennung von in Personengesellschaften verbundenen Gesellschaftern ohne Steuerbelastung deutlich erleichtert wird.
Feb
19
Comments are closed.