Zu diesem Zeitpunkt tritt die Reform des Statusfeststellungsverfahren in Kraft. Damit können Unternehmer und Erwerbstätige künftig schneller, einfacher und mit umfangreicher Rechtssicherheit den Status einer Tätigkeit bei der DRV Bund klären lassen.
An der materiellen Abgrenzung von Beschäftigung und Selbstständigkeit, die durch eine Gesamtabwägung aller typusbildenden Einzelkriterien zu erfolgen hat, ändert sich durch diese Reform nichts.
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