Kurz nach dem Bundestag am 20.12.2019 hat auch der Bundesrat dem Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss zum Klimaschutzpaket zugestimmt. Damit ist das geänderte Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wie geplant zum 01.01.2020 in Kraft getreten, wobei folgende Regelungen vorgesehen sind:
- Mit § 35c EStG wird eine Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Wohneigentum eingeführt. Zusätzlich zu den bereits beschlossenen Fördermaßnahmen können zukünftig auch Aufwendungen für sogenannte Energieberater abgesetzt werden.
- Der Umsatzsteuersatz für den gesamten Personenverkehr (auch im Fernverkehr) sinkt auf 7 %.
- Ab dem Jahr 2021 wird die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer von derzeit € 0,30 auf € 0,35 erhöht. Geringverdiener, welche von der erhöhten Entfernungspauschale nicht profitieren, erhalten eine Mobilitätsprämie. Ab 2024 bis einschließlich 2026 wird die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer auf € 0,38 erhöht, wobei die Mobilitätsprämie auch bis einschließlich 2026 gilt.
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