Der auf Steuernachforderungen festgesetzte Zinssatz von 6 % pro Jahr wird nicht gesenkt. In der Sitzung vom 25.09.2019 wies der Finanzausschuss einen entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion zurück. Hiernach sollte der Zinssatz nur noch 1/12 des Basiszinssatzes im Sinne des § 247 BGB, mindestens aber 0,1 %, betragen. Für die Bundesregierung orientiert sich der Nachzahlungszinssatz nicht an den Marktzinsen, sondern an den Sätzen für Verzugs- und Überziehungszinsen. Die vom BFH geäußerte Kritik werde nicht geteilt, erklärte die Regierung in der Sitzung. Die CDU/CSU-Fraktion empfahl ein ausstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Nachzahlungszinssätzen abzuwarten.
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