Mit Inkrafttreten der neuen Zivilprozessordnung am 01.11.2018 sind Musterfeststellungsklagen von qualifizierten Einrichtungen möglich. Auf der Internetseite des Bundesamts sind die elektronisch und unentgeltlich zur Verfügung zu stellenden Formulare abrufbar. Zudem ist das Klageregister für jedermann unentgeltlich einsehbar.
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