Die Bundesregierung hat die dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn wird in den nächsten Jahren, wie von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen, steigen.
Die Erhöhung des Mindestlohns von derzeit € 9,35 brutto je Zeitstunde erfolgt danach in vier Stufen:
zum 01. Januar 2021 auf € 9,50
zum 01. Juli 2021 auf € 9,60
zum 01. Januar 2022 auf € 9,82
zum 01. Juli 2022 auf € 10,45
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 28. Oktober 2020
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