Ab dem Jahre 2024 werden die als Sachbezugswert anzusetzenden Werte für Mahlzeiten wie folgt zu berücksichtigen sein:
– für Mittag- oder Abendessen € 4,13
– für Frühstück € 2,17
– für Vollverpflegung, Frühstück, Mittag- und Abendessen € 10,43
Ab dem Jahre 2024 werden die als Sachbezugswert anzusetzenden Werte für Mahlzeiten wie folgt zu berücksichtigen sein:
– für Mittag- oder Abendessen € 4,13
– für Frühstück € 2,17
– für Vollverpflegung, Frühstück, Mittag- und Abendessen € 10,43
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