Das BMF hat die Tageswarte der unentgeltlichen oder verbilligt an Arbeitnehmer abgegebenen Mahlzeiten ab dem Kalenderjahr 2022 bekannt gegeben. Demzufolge beträgt der Wert für Mahlzeiten ab 2022:
- für ein Mittag- oder Abendessen € 3,57,
- für ein Frühstück € 1,87.
- Bei Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind die Mahlzeiten mit dem Wert von € 9,00 anzusetzen.
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